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Lebensmittelverschwendung stoppen

Jedes Jahr werden allein in Deutschland sagenhafte 12 Millionen Tonnen Lebensmittel in den Müll geworfen. Pro Kopf macht das verschwendete Lebensmittel in Höhe von 75kg. Unvorstellbar hoch dieser Wert. Doch wir haben einige Möglichkeiten, dies zu ändern. Das fängt dabei an, dass jeder persönlich darauf achten kann, wieviele der eingekauften Lebensmittel im Müll landen, um […]

Jedes Jahr werden allein in Deutschland sagenhafte 12 Millionen Tonnen Lebensmittel in den Müll geworfen. Pro Kopf macht das verschwendete Lebensmittel in Höhe von 75kg. Unvorstellbar hoch dieser Wert. Doch wir haben einige Möglichkeiten, dies zu ändern. Das fängt dabei an, dass jeder persönlich darauf achten kann, wieviele der eingekauften Lebensmittel im Müll landen, um dann gezielter einzukaufen. Das schont schließlich auch den eigenen Geldbeutel. Aber auch als Unternehmer im Lebensmittelhandwerk gibt es Möglichkeiten, nicht verkaufte Lebensmittel vor der Mülltonne zu bewahren.

Lebensmittel spenden

Wenn wir oben genannte Zahlen gelesen und versucht haben, uns vorzustellen, wie groß ein Berg mit 12 Millionen Tonnen Lebensmitteln ist, dann wird uns klar, dass hier dringend etwas unternommen werden muss. Schließlich gibt es, auch in Deutschland, genügend Menschen, die sich über eine Lebensmittelspende freuen würden. Der einfachste Weg ist hier wohl die Lebensmittelspende an eine der vielen TAFELN in Deutschland. So werden schon heute bereits 265.000 Tonnen Lebensmittel vor dem Müll gerettet. Davon profitieren heute bereits 1,6 Millionen bedürftige Menschen. Trotz allem ist die Kluft zwischen 265.000 Tonnen und 12 Millionen Tonnen immer noch riesig!!

Doch wie ist das eigentlich rechtlich mit einer Lebensmittelspende?

Tatsächlich gibt es rechtlich gesehen keine Hürden für eine Lebensmittelspende. Das liegt daran, dass die gespendeten Lebensmittel ja unter gleichen hygienischen Bedingungen hergestellt wurden, wie die Ware, die in den Verkauf geht. Ihr müsst hier nur darauf achten, die kennzeichnungsrechtlichen Vorgaben einzuhalten. Wenn ihr es ganz genau wissen möchtet, könnt ihr einen Blick in die europäische Verordnung (EG) Nr 852/2004 werfen. Dort sind lebensmittelrechtliche Vorgaben und Hygienebestimmungen festgelegt.

So landen heute schon viele Spenden aus Bäckereien, Fleischereien oder Konditioreien bei bedürftigen Menschen. Ihr könnt hierzu Foodsharing, Lebensmittelspenden an die Tafeln und andere caritative Einrichtungen nutzen. Auch die App “Too good to go” kannst du hierfür nutzen. Als Unternehmer kannst du hier deine übriggebliebenen Lebensmittel einstellen. Als Privatperson kannst du hier Magic Bags zu einem super Kurs bekommen. So schonst du deinen Geldbeutel und hilfst dabei, Lebensmittel zu retten.

Ein Brot, was nur nicht mehr ganz frisch ist, weil vom Vortag, kann weiterhin ganz normal in Umlauf gebracht oder eben gespendet werden. Kuchen und Feingebäck sind sowieso länger haltbar. Daher werden sie seltener an caritative Einrichtungen gespendet. Hierfür eigenen sich aber z.B. Kindergarten-Feste oder öffentliche Veranstaltungen, wie z.B. ein Schulfes o.ä. Lediglich bei Lebensmitteln, die Sahne enthalten. Diese besser nicht spenden, denn hier kann die Kühlkette schnell mal unterbrochen werden.

Und wie ist das mit den Steuern?

Hier könnt ihr seid 2021 ein wenig durchatmen. Sachspenden sind zwar grundsätzlich steuerpflichtig, doch hier entscheidet der Wert der Spende, ob und wenn wie hoch die Steuern ausfallen. Bei allen Produkten, die kurz vor dem Erreichen ihres Mindesthaltbarkeitsdatums stehen oder Waren, die nur frisch verkauft werden können, könnt ihr davon ausgehen, dass der Wert null ist. Hier bitte aber auf den Gesamtzusammenhang der Spende achten. Wenn irgendwo ein Wert genannt wird, dann kann das Steuern auslösen.

Bäcker haben viele Möglichkeiten und auch Fleischer können spenden

Metzger können aufgrud der längeren Haltbarkeiten ihrer Produkte besser planen und ihre Produkte auch länger an den Kunden verkaufen. Lediglich beim Hackfleisch, welches täglich frisch produziert wird, trifft dies nicht zu. Trotz allem gelten die rechtlichen und steuerlichen Regeln natürlich auch für den Metzger. Und so könnte auch ein Unternehmen aus dieser Branche die von ihm produzierten Lebensmittel vor der Mülltonne bewahren.

Es gibt also tatsächlich wenig bis gar keine Hürden, um Lebensmittel zu spenden bzw. vor dem Abfall zu bewahren. Bäcker haben neben der Lebensmittelspende z.B. die Möglichkeit, Übriggebliebenes an Bauern für die Tierfütterung weiterzugeben. Ebenso kann es zu Paniermehl oder in frischem Teig verwendet werden.

Und wie sieht es mit der Umsatzsteuer aus?

Lebensmittelspenden sind Sachspenden. D.h., wenn Lebensmittel gespendet werden, handelt es sich umsatzsteuerpflichtige Entnahmen. Als Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer werden hier die fiktiven Einkaufspreise zum Zeitpunkt der Spende herangezogen.

Davon ausgenommen sind Lebensmittelspenden an die Tafeln. Vorausgesetzt, die Lebensmittel stehen kurz vor dem MHD oder es handelt sich um Obst oder Gemüse. Hier wird der fiktive Preis mit null Euro bewertet. Ob dies auch für andere caritative Einrichtungen gilt, die Lebensmittel an bedürftige Personen weitergeben, ist im Einzelfall mit dem zuständigen Finanzamt zu klären.

Wichtig ist, dass ihr auf eine Spendenquittung verzichtet. Das ist aber auch logisch, denn die Lebensmittel werden ja mit null Euro bewertet.

Gemeinsam können wir viel tun

Wie ihr gesehen habt, gibt es viele Möglichkeiten, den riesigen Berg an vernichteten Lebensmitteln zu verkleinern. Als Unternehmer könnt ihr Übriggebliebenes spenden oder zu einem günstigeren Preis in der App “Too good to go” anbieten. Als Privatpersonen könnt ihr darauf achten, achtsamer einzukaufen und erst aufzubrauchen, was noch da ist oder ihr könnt günstigere Lebensmittel in der App erwerben. So schont ihr euren Geldbeutel und tragt dazu bei, dass der Müllberg kleiner wird.

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